Meridian freut sich Ihnen bekanntzugeben, dass eine Förderorganisation sich bereit erklärt hat, es einigen Schülerinnen und Schülern (Einschulung im September 2025) zu ermöglichen zu erheblich günstigeren Konditionen die Private Volksschule Meridian zu besuchen.
Für einige Kinder, welche ab dem Schuljahr 2025/26 in die 1. Klasse, 2. Klasse, 3. Klasse oder 4. Klasse der Volksschule erstmals eintreten gibt es eine Förderung in Form einer Subvention zum Schulgeld. Für das Schuljahr 2025/26 bedeutet es, dass die geförderte Schulgebühr nur mehr EUR 698 statt EUR 1087 beträgt. Die Förderung erstreckt sich auf die gesamte Schulzeit in der Volksschule (d.h. vorbehaltlich einer Indexanpassung bis zur 4. Klasse bzw. bei vorzeitigem Austritt aus welchem Grund auch immer, solange die Schule besucht wird).
Dieses Stipendium ist eine einmalige Gelegenheit für alle Kinder, die Mehrsprachigkeit schätzen, sich im deutschsprachigen und/oder internationalen Umfeld bewegen und gewillt sind zumindest zwei Sprachen Deutsch und Englisch auf muttersprachlichem Niveau zu beherrschen. Meridian bietet hierfür hervorragende Möglichkeiten.
Der Antrag kann bis 31.03.2025 um 23:59 gestellt werden.
Die Voraussetzung für den Antrag und die geförderte Aufnahme in die Volksschule Meridian das Erreichen des Schulpflichtigen Alters (volle 6 Jahre, Stichtag 01.09.2025), allgemeine Schulreife und gute Deutschkenntnisse. Englischkenntnisse auf einem altersentsprechendem Basisniveau sind von Vorteil. Ein Motivationsschreiben ist dem Antrag beizulegen bzw. hochzuladen. Das Schreiben kann auch direkt an direktion@meridianschool.at geschickt werden.
Monatlicher Zuschuss zur Schulgebühr in Höhe von EUR 389 (12x pro Jahr). Es müssen also nur mehr EUR 698 (12x pro Jahr) bezahlt werden.
Nur für Kinder mit Eintritt (neu bei Meridian) in die erste, zweite, dritte oder vierte Klasse im September 2025 für die gesamte Schulzeit bei Meridian.
Engagierte, leistungswillige und motivierte Schülerinnen und Schüler …
… und Anspruch auf Deutsch und Englisch als Unterrichtssprachen ab der 1. Klasse haben.
Die finanzielle und/oder soziale Bedürftigkeit ist KEINE Voraussetzung für den Erhalt des Stipendiums. Es werden KEINE finanziellen Nachweise verlangt. Es zählen (neben den formellen Kriterien) der Wille und die Motivation.